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allg. Zivilrecht

Ergänzt durch einige Spezialgesetze finden sich hauptsächlich im Bürgerlichen Gesetzbuch Bestimmungen zum allgemeinen Zivilrecht.

Dabei beschäftigt sich das allgemeine Zivilrecht mit den üblichen Auseinandersetzungen und Problematiken aus den Bereichen Kauf-, Werk- und Dienstleistungsverträgen usw.

Aber auch Fragen des Schadenersatzrechtes und der ungerechtfertigten Bereicherung werden von diesem Rechtsgebiet umfasst.

Ebenso gehören zu diesem Rechtsgebiet

- das Nachbarschaftsrecht,

- die Schmerzensgeldansprüche,

- die Rückforderung irrtümlich überwiesener Geldbeträge,

- die Abwehr zu Unrecht geltend gemachter Ansprüche.

Gerne sind wir für Sie da! Rufen Sie uns an.

Thomas Macha

Rechtsanwalt